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Fachanwalt für Insolvenzrecht ::
Den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht gibt es seit 1999.
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Voraussetzung für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Insolvenzrecht persönlich und weisungsfrei gearbeitet hat.
Rechtsgebiete im Insolvenzrecht
Gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse auf dem Fachgebiet Insolvenzrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Materielles Insolvenzrecht
a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung
c) Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
d) Sicherung und Verwaltung der Masse
e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
f) Abwicklung der Vertragsverhältnisse
g) Insolvenzgläubiger
h) Insolvenzanfechtung
i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
j) Steuerrecht in der Insolvenz
k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
l) Insolvenzstrafrecht
m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
2. Insolvenzverfahrensrecht
a) Insolvenzeröffnungsverfahren
b) Regelverfahren
c) Planverfahren
d) Verbraucherinsolvenz
e) Restschuldbefreiungsverfahren
f) Sonderinsolvenzen
3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
b) Rechnungslegung in der Insolvenz
c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplan (Sanierung), der übertragenden Sanierung, der Liquidation.
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